Konzeption KITA
St. Josef

Pirmasens, im November 2018
Aktualisiert im Juni 2021

Allgemeiner Teil
Konzeption für die Kindertageseinrichtungen der
Gem. Nardinihaus Pirmasens GmbH

Klosterstraße 1-3, 66953 Pirmasens, 06331 722-0, info@nardinihaus.de, www.nardinihaus.de

Gesamteinrichtung

1. Träger 

Die Gemeinnützige Nardinihaus Pirmasens GmbH wurde gegründet am 9. Oktober 2008 und ist unmittelbarer Rechtsnachfolger der Stiftung Nardinihaus, die im Jahr 1855  von Dr. Paul Josef Nardini gegründet wurde und durch königliche Entschließung am 14. Dezember 1859 die Rechte einer öffentlichen Stiftung erhalten hatte.

Die Nardinihaus Pirmasens GmbH (Handelsregisternummer 30385) ist Tochter des Nardiniklinikums mit den Standorten Zweibrücken (St. Elisabeth Krankenhaus) und Landstuhl (St. Johannis Krankenhaus). Sitz der Gesellschaft ist in Zweibrücken, die Geschäftsführung ist in Zweibrücken verortet.  

2. Spitzenverband

Caritasverband für die Diözese Speyer e. V.
Obere Langgasse 2
67346 Speyer
Tel. (0 62 32) 2 09-0

3. Grundsätzliches Selbstverständnis der Gesamteinrichtung

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Zweck der Gesellschaft ist insbesondere die Fortführung der Nardinihaus Pirmasens Stiftung des öffentlichen Rechts, im Dienste der christlichen Nächstenliebe als katholische Einrichtung. Die

Gesellschaft soll die jeweils aktuellen Formen der Not von Eltern und Kindern erkennen und eine Kinder- und Jugendbetreuung in den unterschiedlichen Formen im Sinne des Gründers gewährleisten. Zugleich verpflichtet sich die Einrichtung, die Erfüllung und Ausgestaltung der im Kinder- und Jugendhilfegesetz gegebenen Rahmenbedingungen zu achten.

So dienen die Angebote dem Zweck, dem jungen Menschen das „Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ /vgl. § 1 SGB VIII) zu ermöglichen. Der Betrieb von „Kindergarten und Kinderhort“ ist in der aktuellen Satzung vom 07.10.2008 ausdrücklich als ein Auftrag des Nardinihauses benannt.

Neben Fachlichkeit, Engagement und Kreativität der Mitarbeiter erachten wir die persönliche (christliche) Haltung als eine wichtige Basis, auf der die Begleitung der Kinder und Jugendlichen in positiver Weise gefördert werden kann. Diesem Grundsatz verpflichten sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Nardinihauses.

4. Pädagogische Ausrichtung

Wir bieten die Begleitung von Mädchen und Jungen in allen Altersgruppen an. Die Herkunft der Betreuten hinsichtlich ihrer Vorgeschichte, dem familiären, kulturellen, politischen und religiösen Hintergrund wird dabei ebenso wertschätzend respektiert, wie wir eine Akzeptanz unserer Ausrichtung im Sinne eines Angebotes wünschen.

Die Angebote der Einrichtung werden regelmäßig entsprechend dem aktuellen Handlungsbedarf für Kinder, Jugendliche und Familien der Region überprüft und angepasst. Erziehung, Bildung, Beratung, Begleitung und Förderung persönlicher Kompetenzen finden sich je nach Angebot und Standort in unterschiedlicher Gewichtung. Eine enge Vernetzung der Arbeitsbereiche unterstützt die ganzheitliche Hilfegestaltung und fördert Veränderungen nach individuellem Bedarf. Eine enge Kooperation mit den Sorgeberechtigten stellt in allen Angeboten der Einrichtung eine zentrale Handlungsmaxime dar. Die Beteiligung von Kindern an ihrer Lebensgestaltung sowie eine aktive Auseinandersetzung mit ihren Rechten sind wesentliche Bestandteile der jeweiligen Konzeption.

5. Pädagogische Zielsetzung

Für alle Bereiche der Einrichtung gelten in der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen sowie deren erwachsenen Bezugspersonen die nachfolgenden Ziele:

  • Annahme der eigenen Lebensgeschichte
  • Stärkung des Selbstwertgefühls
  • Förderung sozialer Außenkontakte
  • Entdeckung und Entfaltung persönlicher Talente
  • Befähigung zu selbständiger Problemlösung
  • Erkennen und Benennen der persönlichen Ziele
  • Ermutigung, bei Rückschlägen nicht aufzugeben
  • Durchlässigkeit zwischen verschiedenen Maßnahmen
  • Sicherheit und Schutz sowie Mitbestimmung über die Maßnahmen

Die personellen und sachlichen Ressourcen des Nardinihauses sind darauf ausgerichtet, die Kinder und Familien in der Umsetzung der genannten Ziele zu unterstützen. In der Ausrichtung und Gestaltung orientieren wir uns dabei an den Vorgaben der gesetzlichen Regeln und Normen auf Bundesebene, Landesebene – und als katholischer Träger an denen der Diözese Speyer.

6. Übersicht zu Standorten, Träger und Gewährleistungen

Das Nardinihaus hat sich zu einer semizentralen Einrichtung entwickelt, d. h. neben den beiden Hauptstandorten „Nardinihaus“ und „Klosterhof“ finden sich weitere Angebote in der Innenstadt von Pirmasens (Außenwohngruppen) und in Zweibrücken (ATJZ-Tagesgruppen). Interne Leistungen wie Gesamtleitung, Verwaltung, Hauswirtschaft und Haustechnik werden gebündelt nach entsprechenden Erfordernissen an den bzw. für die jeweiligen Standorte tätig. Die Kindertageseinrichtungen befinden sich an den beiden Hauptstandorten:

Nardinihaus:
Kindertagesstätte Nardinihaus (65 Plätze)
Kinderhort (25 Plätze)

Klosterhof:
Kindertagesstätte St. Josef (50 Plätze)

 

Träger

Die Trägervertretung wird für alle personellen, pädagogischen und konzeptionellen Aufgaben von der Pädagogischen Gesamtleitung des Nardinihauses, Frau Renate Gerlich, wahrgenommen. Gemäß der Aufgabenverteilung werden die organisatorischen, baulichen und administrativen Trägeraufgaben vom Prokuristen/Kaufmännischen Leiter des Nardinihauses, Herrn Matthias Schwinzer, wahrgenommen.

Bewirtschaftung  

An den Standorten der Kindertageseinrichtungen (Nardinihaus und Klosterhof) wird das Mittagessen über die dort jeweils vorhandene Zentralküche bezogen. Die Reinigung der Räumlichkeiten erfolgt teilweise durch eigene Kräfte, teilweise durch eine externe Reinigungsfirma.

Gewährleistungen

  • Für alle Kindertageseinrichtungen liegt ein zentraler Hygieneplan vor.
  • Für jede Einrichtung liegt eine gültige Betriebserlaubnis vor.
  • Die erweiterten polizeilichen Führungszeugnisse werden nach den gesetzlichen Vorgaben regelmäßig vorgelegt.
  • Alle Mitarbeiter/innen sind auf die Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet.
  • Die Mitarbeiter/innen werden regelmäßig zum Infektionsschutzgesetz belehrt.
  • Das Gesundheitsamt wird über meldepflichtige Erkrankungen informiert.
  • Ersthelfer/innen sind in jeder Einrichtung ausgebildet.
  • Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften wird durch die Unfallkasse Rheinland-Pfalz geprüft.
  • Der bauliche Brandschutz wie auch die Vorgehensweise im Alarmfall ist geprüft und bekanntgegeben.

 

Konzeption der Kindertagestätte St. Josef

Alte Winzler Straße 13, 66953 Pirmasens, 06331 722-212, kita.stjosef@nardinihaus.de, www.nardinihaus.de

Rahmenbedingungen

1. Platzzahlen, Betriebsform

Die Kindertagesstätte St. Josef (nachfolgend: „Kita“) ist gemäß §1 Abs. 2 des rheinlandpfälzischen Kindertagesstätten Gesetzes ein institutionelles Tagesangebot für Kinder ab dem  2. Lebensjahr bis zur Einschulung. Weiterhin basiert die Zusammenarbeit zwischen Einrichtung und Eltern wesentlich auf den Regelungen der „Ordnung für Katholische

Kindertageseinrichtungen in der Diözese Speyer“ (nachfolgend: „ Ordnung“).

Die Kindertagesstätte St. Josef verfügt über 50 Plätze, davon 24 Plätze im Betreuungssetting von 9 Stunden ohne Unterbrechung und 26 Plätze im Betreuungssetting von 7 Stunden mit Unterbrechung.

2. Aufnahme von Kindern

Für jedes in der Kita aufgenommene Kind wird mit den Eltern gemäß der „Ordnung“ ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Aufgenommen werden können Kinder ab dem vollendeten Lebensjahr. Eine Neuaufnahme beginnt mit einem Erstgespräch in der Kita, um den Bedarf und die Interessen des Kindes mit den Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der Kita abzugleichen. Seit Sommer 2021 gibt es in der Stadt Pirmasens eine zentrale Platzvergabe über die Online Plattform „little bird“. Dort können Eltern sich über die verschiedenen Kitas in Pirmasens informieren und ihr Kind anmelden.

Bei Kindern ab 2 Jahren erfolgt die Eingewöhnung angelehnt an das Berliner Modell, für das eine eigene Konzeption besteht. Bei Kindern ab 3 Jahren startet die Eingewöhnung individuell mit einer Begleitperson. Die Dauer der Elternbegleitung richtet sich nach dem Entwicklungsstand und der Verfassung des Kindes. Ein wichtiger Punkt besteht darin, dass alle Beteiligten Vertrauen aufgebaut haben und Eltern und Kind loslassen können.

3. Kosten

Seit dem 01.08.2010 ist der Besuch des Kindergartens für Kinder ab dem vollendeten  2. Lebensjahr gemäß §13 Abs. 3 Kindertagesstätten Gesetz beitragsfrei.

Das Mittagessen in der Kita muss von den Eltern bezahlt werden, die Pauschale wird per Sepa Lastschrift eingezogen. Bei Bedarf informiert die Kita Leitung über öffentliche Unterstützungsleistungen.

Ein Beitrag für die Getränkepauschale und für den Portfolioordner wird bar erhoben.

4. Öffnungszeiten der Kita

Betreuungssetting im Umfang von 9 Stunden ohne Unterbrechung:
Montag bis Freitag 7.00 – 16.00 Uhr

Betreuungssetting im Umfang von 7 Stunden mit Unterbrechung:
Montag bis Freitag
Vormittags 7.30 -12.00 und 13.30 – 16.00 Uhr

Die Jahresplanung erfolgt mit bis zu 26 möglichen Schließtagen pro Kalenderjahr, davon fallen 15 Werktage zusammenhängend in die Sommerferien.

5.            Sozialraumanalyse

Die Kita befindet sich in einem zentralen Gebäude auf dem Gelände des Klosterhofes, einer Außenstelle des Nardinihauses. In diesem Gebäude stellt die Kita eine eigenständige Einrichtung dar. Neben der Kita befinden sich in diesem Gebäude 8 stationäre Wohngruppen mit jeweils  5 – 9 Plätzen für Jungen und Mädchen in der Altersstreuung von 0 – 14 Jahren. Soweit Kinder aus den Wohngruppen hinsichtlich Alter und Indikation in einem Regelkindergarten betreut werden können und entsprechende Plätze frei sind, werden diese in der Kita aufgenommen.

Der Klosterhof besteht in seiner Anlage auf dem Gelände eines ehemaligen Bauernhofes, dessen Gebäude für die heutigen Zwecke Jugendhilfe und Kita umgebaut wurden und dessen Platzangebot im Außenbereich entsprechend großzügig und attraktiv ist. Für pädagogische Zwecke der Jugendhilfe werden auch diverse Kleintiere sowie einige Ponys gehalten, die somit von der Kita auf dem Einrichtungsgelände besucht werden können.  Ebenfalls zum Klosterhof gehören die Schwestern des Ordens der „Armen Franziskanerinnen“, gegründet von Paul-Josef Nardini, Namensgeber unseres Hauses.

Konferenzräume, ein großer Saal, ein Snoezelenraum der Gesamteinrichtung können nach Absprache mitgenutzt werden. Die Kooperationspartner der Jugendhilfe haben mit Erziehungsleitung und psychologischem Dienst ihre Büros ebenso auf dem Gelände wie dort auch eine Zentralküche verortet ist.

Im näheren Umfeld befinden sich städtische Wohnanlagen und Ein- bis Zweifamilienhäuser. Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist sehr gut.  Katholische und protestantische Kirchengemeinden, verschiedene Kitas, Krippenhaus, Grundschule, Jugendhilfeeinrichtungen, Seniorenheim, Hospiz und vielfältige Einkaufsmöglichkeiten bieten trotz Stadtrandlage eine gute Infrastruktur.

6. Gesundheitsfürsorge – Infektionsschutzgesetz

Als Gemeinschaftseinrichtung ist auf die Voraussetzungen zur Gesundheit von Kindern und Mitarbeitenden besonders zu achten. Deshalb werden Eltern gemäß der „Ordnung“ besonders auf die Einhaltung der Vorgaben im Infektionsschutzgesetz und im Verhalten bzw. in den Einschränkungen des Kita-Besuches bei Erkrankungen verpflichtet.

Die Mitarbeiter/innen werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben regelmäßig zum Infektionsschutzgesetz geschult. Der Träger wird hinsichtlich der Mitarbeitenden von einem betriebsärztlichen Dienst betreut, für alle weiteren Angelegenheiten zum Thema besteht eine enge Kooperation mit dem Gesundheitsamt in der Kreisverwaltung Südwestpfalz.

7. Öffentlichkeitsarbeit

Die Kita St. Josef präsentiert sich auf der Homepage des Nardinihauses als eigenständiges Angebot mit verschiedenen Informationen über die Einrichtung. An zentralen Festen und Veranstaltungen des Nardinihauses auf dem Gelände des Klosterhofes (Sommerfest, Jubiläen) ist die Kita beteiligt. Über diese und besondere eigenständige Projekte der Kita erfolgt in der örtlichen Presse eine Berichterstattung.

8. Qualitätsentwicklung

Das Nardinihaus ist dem Spitzenverband „Caritasverband Speyer“ zugehörig; in diesem Zusammenhang werden zentrale Qualitätsentwicklungsmaßnahmen auch in der Kita umgesetzt.

Aktuell ist ab dem Jahr 2019 die Einführung/Umsetzung des „SpeQM“ (Speyerer Qualitätsmanagement) vorgesehen. Eine wichtige Grundlage für die Gestaltung der Inhalte und Angebote in der Kita stellen die Bildungs- und Erziehungsempfehlungen des Landes Rheinland Pfalz dar.  Weiter Aspekte der Qualitätsentwicklung sind u. a. in den Themenfeldern Fortbildung, Supervision, Teamarbeit und Kooperationen beschrieben.

9. Datenschutz

Die Vorgaben der EU-DSGVO sind in der Einrichtung Nardinihaus für alle Einrichtungen umgesetzt. Das bedeutet insbesondere, dass die Eltern über den Umgang mit den personenbezogenen Daten – auch denen des Kindes informiert sind und alle Rechte gewahrt werden. Die Mitarbeiter/innen haben alle an Datenschutzschulungen teilgenommen und sind auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet worden

Für Fragen um die korrekte und konkrete Umsetzung der Bestimmungen können sich alle Betroffenen (Mitarbeiterinnen, Eltern, Kinder) an die Datenschutzbeauftragte des Nardinihauses wenden.

Team, Leitung, Elternkooperation, Träger

Qualifikation und Leitung und Team

Die eingesetzten Fachkräfte entsprechen in ihrer Qualifikation den Vorgaben der Fachkräfteverordnung des Landes Rheinland-Pfalz i.d.F. vom 1.8.2013. Die Leiterin der Kita, Frau Stephanie Hoffmann ist staatlich anerkannte Erzieherin. Neben fundierten beruflichen Vorerfahrungen in unterschiedlichen Feldern der Pädagogik hat sie 2020/21 die

Weiterbildungsreihe des SPFZ „Leitungskompetenz in Kindertagesstätten“ erfolgreich durchlaufen. Die ständige Stellvertretung wird über eine Fachkraft mit einer Vollzeitstelle wahrgenommen welche ebenfalls die Qualitätsbeauftragte der Kita ist. Es ist sichergestellt, dass mindestens eine Mitarbeiterin des Teams zur Praxisanleitung qualifiziert ist. Eine Erzieherin aus dem Team ist als interne Sprachförderkraft ausgebildet.

Teamarbeit

Teamkonferenzen werden wöchentlich zweistündig außerhalb der Öffnungszeiten der Kita durchgeführt und die Ergebnisse werden protokolliert. An diesen Konferenzen nehmen auch die Berufspraktikanten teil. Inhalte der Besprechungen sind beispielsweise Fallreflexionen, die Gestaltung und Organisation in den beiden Gruppen sowie gruppenübergreifende Themen, Reflexion der Elternkooperation, kollegiale Fallberatung, Organisation anstehender Feste. Um die verschiedenen Thematiken optimal bearbeiten zu können, findet ein Wechsel zwischen Kleinteam und Gesamtteam statt. Für spezielle Themenstellungen, insbesondere in Verbindung mit der Betreuung von Kindern aus den Wohngruppen, können Fachkräfte aus diesem Bereich zur Beratung hinzugezogen werden.

Die Teamsitzungen dienen der Entwicklung eines gemeinschaftlichen Verständnisses und der Reflektion der Teamarbeit. Zugleich sind sie ein Teil der Personalentwicklung, in dem besondere Aufgabenstellungen und neue fachliche Herausforderungen gemäß der individuellen Stärken der Mitarbeiterinnen beauftragt werden.

Fortbildungen

Fort- und Weiterbildung für die Fachkräfte wird regelmäßig durchgeführt. Abhängig von der Thematik nehmen die Erzieherinnen an Inhouse–Fortbildungen der Gesamteinrichtung Nardinihaus teil oder besuchen externe Veranstaltungen, die spezifisch auf die fachlichen Erfordernisse in der Kita zugeschnitten sind.

In den Themenbereichen des Kinderschutzes wie Gewaltprävention, Schutz vor sexuellem Missbrauch, Kindeswohlgefährdung aber auch Datenschutz, Erste Hilfe u.a. werden Mitarbeiter/innen im Rahmen von internen Konferenzen oder externen Fortbildungen sensibilisiert und geschult.

Supervision

Die Leitungen der drei Kindertagestätten des Nardinihauses nutzen bei Bedarf ein gemeinsames Supervisionsangebot, das durch eine externe Supervisorin durchgeführt wird. In dieser Einheit ist Raum für Reflektion, (Fall-)Beratung und fachlichen Austausch.

Zusammenarbeit mit dem Träger

Die grundsätzliche Aufgabenaufteilung beim Träger ist im allgemeinen Teil beschrieben. In Verbindung mit der pädagogischen Verantwortung ist die pädagogische Gesamtleitung des Nardinihauses, Frau Renate Gerlich, verantwortlich für den Einsatz fachlich und persönlich geeigneter Fachkräfte und die Durchführung des Angebotes der Kita gemäß aller geltenden Gesetze und Normen.

Da der Standort „Klosterhof“ der Gesamteinrichtung Nardinihaus zugehörig ist, besteht eine enge Zusammenarbeit auf kurzem Wege, so dass insbesondere bei dringenden Problemlagen zeitnah die Vorgehensweisen abgestimmt werden können. Gespräche mit dem Träger finden anlassbezogen sowie regelmäßig statt.

Die Einrichtung als Ausbildungsstätte

In der Kita werden regelmäßig Praktikanten und Praktikantinnen im Rahmen ihrer jeweiligen schulischen Ausbildung aufgenommen und nach diesem Konzept angeleitet. Für Absolventen nach Abschluss der schulischen Fachausbildung zum/zur Erzieher/in kann je Kindergartenjahr ein Platz für das Anerkennungsjahr zur Erlangung der staatlichen Anerkennung vergeben werden, der tariflich entsprechend vergütet wird.

Der Einsatz von Praktikanten/innen dient dazu, junge Menschen in ihrer Ausbildung zu fördern und zu begleiten, sowie Nachwuchskräfte zu generieren. Alle Praktikanten/innen unterschreiben eine Vereinbarung zur Einhaltung des Datenschutzes und der Schweigepflicht

Kooperationen

Durch die spitzenverbandliche Zugehörigkeit zum DICV Speyer nimmt die Kita-Leitung an den Leitungskonferenzen für die katholischen Kindertagesstätten in der Diözese Speyer teil. Hier werden alle wesentlichen fachlichen, rechtlichen und organisatorischen Aktualitäten kommuniziert. Durch besondere Einzelfälle oder i. V. m. inhaltlicher Gestaltung von Elternversammlungen bestehen auch gute Fachkooperationen mit Kinderärzten, Beratungsstellen, dem Gesundheits- und dem     Jugendamt.     Mit     der     Abteilung Jugendverkehrserziehung der Polizeiinspektion Pirmasens werden den Kindern Grundkenntnisse in der Verkehrssicherheit vermittelt und die Vorschulkinder können die Fußgängerprüfung ablegen.

Das pädagogische Konzept

„Hilf mir, es selbst zu tun“, ist der zentrale Leitgedanke für unsere Arbeit mit den Kindern. Daran orientieren wir uns in der Ausgestaltung unserer pädagogischen Arbeit.

Die Pädagogik und ihre Ziele

Um die Gesamtentwicklung der Kinder positiv mitzugestalten, haben folgende Punkte einen hohen Stellenwert in unserer Kita:

  • Förderung der Selbständigkeit
  • Annahme und Förderung des Kindes in seiner ganzheitlichen Entwicklung
  • Gestaltung von Lernprozessen im Kindergartenalltag
  • Vorbildfunktion eines christlichen Miteinanders
  • Vermittlung von Werten und Normen
  • Vertiefung der aktiven und passiven Sprachkompetenz
  • Respektvoller Umgang mit Menschen, Tieren und Pflanzen
  • Kooperation mit den Erziehungsverantwortlichen im Sinne einer Elternpartnerschaft

Beide Gruppen der Kita sind alters- und geschlechtsgemischt belegt. Bei der Zuordnung der Kinder wird auf ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Kindern mit durchgehender Betreuung und Unterbrechung der Betreuung in beiden Gruppen geachtet. Um die eigenständige Entwicklung der Kinder zu fördern, werden Geschwisterkinder in verschiedene Gruppen eingewöhnt, sofern nicht individuelle Gründe dagegensprechen. Sofern mehrere Kinder in derselben Wohngruppe leben, werden diese ebenfalls unterschiedlich eingewöhnt.

Gestaltung des Tagesablaufes

Der Tagesablauf gibt den Kindern in seinen regelmäßigen Abläufen Sicherheit und verhilft ihnen dazu, sich altersentsprechend eigenaktiv einzubringen. Zugleich ist es insbesondere im Hinblick auf die mehrjährige Besuchszeit der Kindertagesstätte ebenso wichtig, nach Jahreszeit und nach Jahren inhaltliche Schwerpunkte zu variieren. Damit wird der Alters- und Bildungsentwicklung der Kinder über die gesamte Betreuungszeit Rechnung getragen und die Kinder können sich in neuen Lern- und Erfahrungsfeldern erproben.

Die Betreuungsstruktur im Tagesablauf umfasst dabei regelmäßig folgende Vorgänge:

  • Ein definierter Zeitraum von 2 Stunden für die Bringzeit der Kinder.
  • Ein großzügiger Zeitraum für die Kinder, in dem sie in gemütlicher Atmosphäre im Bistro frühstücken können.
  • Zeiten für freies Spiel am Vormittag und am Nachmittag.
  • Störungsfreie Zeit am Vormittag (geschlossene Kita-Eingangstür), in der gezielte Angebote mit den Kindern durchgeführt werden.
  • Regelmäßiger Beobachtung der Gesamtentwicklung durch den Einsatz von Bildungs- und Lerngeschichten.
  • Verschiedene Rituale, sind wiederzufinden bei Tischgebeten, oder zum Beispiel bei der Gestaltung des Geburtstages eines Kindes und bei allen Festen im Jahreskreis.
  • Das Mittagessen der 2 – 3 jährigen Kinder erfolgt zeitlich versetzt zu dem der mindestens älteren Kinder.
  • Förderung der Selbständigkeit beim Toilettengang, bei Windelkindern die entsprechende Pflegemaßnahme.
  • Einüben hygienischer Standards wie Händewaschen für alle Kinder und Zähne putzen  Für Kinder  im 9 Stunden Setting eine Ruhe-bzw. Schlafphase.
  • Wöchentliche Turnstunde im Mehrzweckraum der Kita.
  • Nutzung des Außengeländes im eigenen Spielgarten oder im  erweiterten

Einrichtungsgelände.

In der selbstgestalteten, freien Bildungszeit haben die Kinder die Möglichkeit, sich nach eigenen Interessen mit Spielmaterialien und in verschiedenen Räumen der Kita zu beschäftigen. In den störungsfreien Zeiten werden zielorientierte Bildungsangebote von den Erzieher/innen ausgewählt und gestaltet. Dabei werden kreativ vielfältige Bastelmaterialien eingesetzt oder das Thema wird mit Sing- und Spielangeboten oder durch Stuhlkreise mit Vorlesen und Gesprächen gestaltet. Die Inhalte dieser angeleiteten Zeiten orientieren sich zum Beispiel an Jahreszeiten, der aktuellen Interessen der Kinder oder mittelfristigen Schwerpunktthemen der ganzen Kita. Mit unterschiedlichen Methoden und Materialien werden dabei die Bereiche Körper, Sinne, Sprache, Werte, Religion vertieft.

Fortschritte und Entwicklungen werden gefeiert und mit besonderen Aktivitäten verbunden, die diese Schritte für die Kinder sichtbar machen. Hierbei spielen angemeldete Ausflüge, Exkursionen und besondere Rituale, ebenso wie die Verabschiedung der „Schulkinder“ eine große Rolle.

Portfolio

Portfolioarbeit gestalten die Erzieher/innen der Einrichtung gemeinschaftlich mit den Kindern. Im Portfolio werden insbesondere Bildungs- und Lerngeschichten, Erlebnisse und Erfahrungen der Kinder sowie Gestaltungsaktivitäten und Arbeitsblätter dokumentiert.

Glaube

In unserer Kindertagesstätte ist die religiöse Erziehung nach christlichem Vorbild in allen Bereichen eingebunden. Sie ist das Fundament des täglichen Miteinanders, unabhängig von der Religionszugehörigkeit. Weiteres dazu ist im Leitbild ausgeführt. Anlassbezogen wird die religionspädagogische Arbeit vom Pastoralreferenten der Pfarrei unterstützt. Der Josefstag wird jedes Jahr in unterschiedlicher Form mit den Kindern gestaltet und gefeiert.

Partizipation

Die Wirksamkeit der Beteiligung der Kinder hängt zuvörderst von einer partizipatorischen Grundhaltung bei den Teammitgliedern ab. Dies wird als ein permanenter Prozess verstanden, der in seiner Methodik und Gestaltung regelmäßig auf weitere Themen und Inhalte überprüft werden muss. Anwendungsbeispiele sind:

  • Einbeziehung der Kinder bei Regeln und Abläufen des Alltags
  • Mitbestimmung bei der Auswahl von Themen oder Spielmaterialien
  • Einbeziehung bei der Raumgestaltung
  • Gestaltung von Kinderkonferenzen

Übergang Grundschule / Kooperation Schule

Wir stehen in regelmäßigem Kontakt mit verschiedenen Grundschulen des Stadtgebietes um am gemeinsamen Konzept für den Übergang von der Kita in die Grundschule zu arbeiten. Durch den Kontakt mit den Grundschulen, hauptsächlich für die Kinder im letzten Kita-Besuchsjahr, können wir den Kindern und Eltern Einblick und Begleitung beim Übergang in die Grundschule bieten. Zudem pflegen wir eine regelmäßige Zusammenarbeit mit der Kita- und Schulsozialarbeit in Personalunion.

Kooperation mit den Eltern

Erziehungspartnerschaft

Mindestens einmal jährlich findet eine Elternversammlung statt, in deren Rahmen auch die Wahlen des Elternausschuss und des Kitabeirates durchgeführt werden. Diese Versammlungen werden neben organisatorischen Absprachen auch mit Inhalten über die aktuellen pädagogischen Schwerpunkte der Arbeit angereichert.

Der Elternausschuss ist Ansprechpartner für alle Eltern, der Kitabeirat unterstützt einen Austausch zwischen allen Beteiligten und eröffnet neue Sichtweisen. Bei Beschwerdeverfahren mit Eltern kann ein/e Vertreter/in des Elternausschusses hinzugezogen werden. Weiterhin bietet er Unterstützung für das Kita-Team bei Festen, Veranstaltungen, Ausflügen und organisiert diese mit. Ein besonderes Begegnungsprojekt sind die jährlich stattfindenden Gartenarbeitstage, diese werden mit dem Team, Eltern, Großeltern oder auch älteren Geschwisterkindern durchgeführt.

In der Kooperation mit Eltern findet ein regelmäßiger Austausch und Kontakt vor allem bei Tür- und Angelgesprächen statt. Jährlich um den Geburtstag des Kindes werden nach verbindlicher Terminvereinbarung gezielte Entwicklungsgespräche angeboten. Bei Bedarf seitens der Eltern oder bei der Beobachtung besonderer Entwicklungen durch die Fachkräfte werden Einzelgespräche vereinbart, in denen ggfs. auch auf weitere Hilfemöglichkeiten für das Kind oder die Familiensituation hingewiesen wird bzw. diese empfohlen werden. In besonderen Krisensituationen bzw. bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung erfolgt eine Überprüfung der Situation gemäß §8a SGB VIII. Die Einrichtung hat mit dem kommunalen Jugendamt eine entsprechende Vereinbarung einschließlich des dann einzuleitenden Procedere getroffen.

Teilhabe am gesellschaftlichen Leben

Feste werden in unterschiedlichen Formen und Rahmen gestaltet. Im jährlichen Wechsel werden intern Erntedank und Weihnachten sowie das Sommerfest und St. Martin mit den Kindern der Kita gefeiert. Diese Feste werden intensiv mit den Eltern gemeinsam vorbereitet und durchgeführt. Weitere Anlässe im Kirchenjahr wie Ostern oder Nikolaus werden ebenfalls thematisiert und gefeiert.

Weiterhin beteiligt sich die Kita partiell an Feierlichkeiten der Gesamteinrichtung, der Kirchengemeinde oder der Kommune.

Umgang  mit Konflikten und Beschwerden

Konflikte und Beschwerden von Eltern oder Dritten werden als Hinweis auf Verbesserungsmöglichkeiten in Abläufen, Strukturen oder der Kommunikation verstanden. Insofern kann deren Aufarbeitung der Verbesserung der Qualität der Kita dienen. Ein Formblatt zum Umgang mit Beschwerden und Anregungen wurde im Team erarbeitet und ist als fester Bestandteil des Beschwerdemanagements installiert. Über wichtige Beschwerdethemen wird die pädagogische Gesamtleitung als Träger informiert.

Grundsätzlich erfolgt bei Beschwerden ein Gesprächsangebot mit der betroffenen Erzieherin und der Kita-Leitung und ggf. der pädagogischen Gesamtleitung sowie einer Vertretung des Elternbeirates.

Handlungsplan

Der einrichtungsbezogene Personalschlüssel ist erforderlich, um den Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungstauftrag gewährleisten zu können. Darüber hinaus ist der Personalschlüssel erforderlich, um den Schutzauftrag, als auch die Aufsichtspflicht über die Kinder gewährleisten zu können und darüber hinaus das Wohl des Kindes sicherzustellen.

Gem. dem Kindertagesstätten Gesetz mit seinen Durchführungsverordnungen von Rheinland-Pfalz ist ganzjährig der Personalschlüssel in einer Kindertagesstätte vorzuhalten. Personalausfälle wegen Krankheit, Urlaub, Fortbildungen, Abbau von Überstunden etc. müssen in gleichem Stellenumfang des Ausfalls kompensiert werden.

Sofern der einrichtungsbezogene Personalschlüssel nicht personell kompensiert werden kann, müssen innerhalb der Einrichtung im laufenden Betrieb tagesaktuell Maßnahmen ergriffen werden, um die fehlende Fachkraft zu kompensieren. Das bedeutet, dass die Kompensationsmaßnahme der zeitlichen Dimension des Personalausfalls entspricht.

Nachfolgend greifen in einem solchem Fall folgende Regelungen

Bei Personalausfällen entscheidet die Leitung oder bei deren Ausfall die Vertretung gemäß nachfolgendem Handlungsplan in Abstimmung mit dem Träger, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen.

 

Keine Maßnahme erforderlich

Bei allen Ausfällen gilt es zunächst die Fachkraft-Kind-Relation zu beachten.

Pädagogische Auszubildende in der Einrichtung unterliegen nicht dem Stellenschlüssel, können aber im Rahmen der kurzfristigen Kompensation zur Erfüllung der Aufsichtspflicht eingesetzt werden.

 

Maßnahmen erforderlich, aber nicht meldepflichtig

  • Verschieben von Dienstzeiten
  • Verschiebung von Elterngesprächen, Supervision, Leitungszeit und Besprechungen
  • Verschiebung von Freizeitausgleich
  • Anordnung von Überstunden
  • Einsatz von Praktikant / innen
  • Aushilfe durch Nichtfachkräfte
  • Reduzierung des pädagogischen Angebotes z. B. Projekte, Exkursionen, usw.

 

Maßnahmen erforderlich und informationspflichtig

  • Zusammenlegung von Gruppen am Nachmittag
  • Absage von Fortbildungen
  • Reduzierung des Betreuungssettings
  • Verschiebung von Neuaufnahmen/ Eingewöhnung
  • Notgruppe
  • Einstellung von Vertretungskräften z. B. Personal in Rente, Elternzeit o. a.
  • Kürzung der Öffnungszeiten für die gesamte Kita
  • Betrieb ohne Mittagsangebot (Mittagessen)

 

Maßnahme erforderlich und meldepflichtig gegenüber Träger, Eltern,
Jugendamt und Landesjugendamt

Schließung der Einrichtung, wenn keine ausreichende Betreuung einer Notgruppe
möglich ist.